was bedeutet das neue heizungsgesetz fuer eigentuemer innen

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Eigentümer:innen?

Die deutsche Bundesregierung hat am 08. September 2023 das neue Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – im Bundestag verabschiedet. Dem vorangegangen waren hitzige Diskussionen innerhalb der Regierungskoalition selbst und mit der Opposition, die zu einer breiten Verunsicherung in der Bevölkerung geführt hat. Nun, da das Heizungsgesetz feststeht, haben wir Ihnen alles Wichtige dazu zusammengefasst, damit Sie als Eigentümer:in wissen, was Sie beachten müssen. 

waermepumpe als moegliche heizungsart laut heizungsgesetz
Die Wärmepumpe ist einer vieler Heizungsarten, die gemäß Heizungsgesetz möglich ist.
Bild: Copyright Envato Elements

Ab wann gilt das neue Gesetz? 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Durch die Unterscheidung zwischen Neubau und Bestand finden viele Regelungen aber erst schrittweise Anwendung.  

Das Heizungsgesetz auf den Punkt gebracht 

Zunächst unterscheidet das neue Heizungsgesetz zwischen Neubau und Bestand. Demnach lautet der Grundsatz für Neubaugebiete, dass der Betrieb von Heizungen zukünftig mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien erfolgen muss.  

Für den Bestand besagt das GEG, dass für funktionierende oder solche Heizungen, die sich reparieren lassen, noch keine Austauschpflicht existiert. Für defekte oder irreparable Heizungen in Bestandsgebäuden gelten laut Aufklärungswebseite der Bundesregierung pragmatische Übergangslösungen im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, die bereits frühzeitig auf Heizungssysteme mit Erneuerbaren Energien umrüsten, können ebenso mit Förderungen rechnen. 

Das Heizungsgesetz im Detail 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zu Deutschlands Klimaziel beitragen, bis 2045 klimaneutral zu werden. Der Ansatz über das Heizungsgesetz ist deshalb so wichtig, da Schätzungen zufolge immer noch drei Viertel aller Heizungen in deutschen Haushalten mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas laufen. Zusätzlich soll der massiven Abhängigkeit von Lieferanten dieser Brennstoffe in den Ursprungsländern entgegengewirkt werden – ein Schritt, der nicht zuletzt durch die politische Entwicklung der letzten zwei Jahre im Hinblick auf den Überfallkrieg durch Russland in der Ukraine längst überfällig ist. 

Die Heizungsgesetz-Vorgabe mit den 65 Prozent Erneuerbare Energien für neue Heizungen ist auch eng verknüpft mit der kommunalen Wärmeplanung. Durch diese soll Transparenz geschaffen werden, um für die Verbraucher/Verbraucherinnen eine flächendeckende Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. So kann über die kommunale Wärmeplanung beispielweise in Erfahrung gebracht werden, ob die Kommune über einen energieeffizienten Fernwärmeanschluss verfügt – eine Information, die nicht nur für Eigentümer:innen von Relevanz ist, sondern auch Mieter:innen betrifft.  

Ebenso soll laut Heizungsgesetz das Fernwärmenetz deutlich ausgebaut und auf Erneuerbare Energien umgestellt werden, um den Bürgern/Bürgerinnen eine kosteneffizientere und klimafreundlichere Wärmeversorgung zu ermöglichen. Momentan beläuft sich der Anteil von Haushalten, die Fernwärme nutzen, auf einen geringfügigen Anteil von nur 14 Prozent. Davon werden lediglich 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien gewonnen – insgesamt also ein zu geringer Anteil, um die Klimaziele zu erreichen. 

Welche Heizungsarten sind möglich und wie können Sie planen? 

Das Heizungsgesetz schreibt nicht die Heizungsart vor, die verbaut werden muss. Mögliche Heizungen sind beispielsweise Wärmepumpen, Hybridheizungen (auf Basis von Erneuerbarer Energien und Gas oder Öl), Pellet- und Holzheizungen, Stromdirektheizungen oder Solarthermie-Heizungen. Auch solche Gas-Heizungen sind erlaubt, die sich auf Wasserstoff umrüsten lassen. 

1. Bei Neubauten: Informieren Sie sich bei Fachpersonen wie beispielsweise einem/einer  Energieberater:in oder direkt bei einem/einer Heizungsinstallateur:in, welche Heizung sich in Ihrem Fall eignet. Lassen Sie sich Kostenvoranschläge geben und fragen Sie nach den Fördermitteln bzw. informieren sich selber auf den o.g. Webseiten. 

2. Bei Bestandsgebäuden: Sie können Ihre Öl- oder Gasheizung über den Stichtag 01. Januar 2024 hinaus weiterhin nutzen. Je nachdem wie lange Ihre Heizung bereits läuft, empfehlen wir Ihnen jedoch bereits in die Vorplanung zu gehen und für den Fall vorzusorgen, wenn Ihre Heizung kaputt gehen sollte und nicht mehr zu reparieren ist. Die Bundesregierung hat auch für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden umfangreiche Fördermittel eingeplant. 

pelletheizung als weitere alternative laut heizungsgesetz
Pelletheizung als weitere Alternative für energieeffiziente Heizungsart. Bild: Copyright Envato Elements

Zusammenfassung der Bundesförderung 

Verbraucher:innen können beim Heizungstausch mit folgender Bundesförderung rechnen: 

  • Grundförderung: Eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die allen Antragsstellern/Antragsstellerinnen zusteht. 
  • Einkommensabhängige Förderung: Eigentümer:innen, die Ihr Wohngebäude selbst nutzen und über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro verfügen, steht ein Bonus von bis zu 30 Prozent Bonus zu, je nach Höhe des Einkommens. 
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Solche selbstnutzende Eigentümer:innen, die vorzeitig bis 2028 Ihre fossil basierte Heizung gegen eine GEG-konforme Heizung austauschen, können mit 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus rechnen. 

Gut zu wissen: Die Fördermittel können bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent beantragt werden. Auch Vermieter:innen können die Anträge für die Förderung stellen, jedoch dürfen die Kosten für den Heizungstausch nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden. 

Fazit

Als Eigentümer:in empfehlen wir Ihnen sich, rechtzeitig darüber zu informieren, ob und welche neue Heizung für Sie in Frage kommt. Nutzen Sie zusätzlich die Informationsseiten oder die Beratung von Fachpersonen, um aus den Bundesförderungen zu schöpfen und die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten. 

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