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Luftdichtheitsprüfung mit dem Blower Door Test

Sie spüren ständig einen Luftzug in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus und möchten wissen, woher dieser kommt? Sie möchten die Luftdichtigkeit Ihres Gebäudes überprüfen, um die Standards für ein Passivhaus zu erfüllen? Dann werden Sie vermutlich bereits von der Luftdichtheitsprüfung mit dem Blower Door Test gehört haben. Wir erläutern Ihnen, wozu dieser dient, wie das Prüfverfahren abläuft, durchleuchten die gültige Norm und erklären, welche Varianten es gibt. 

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Energiestandard-Klassifizierung für Gebäude. Bild: Copyright iStockPhotos

Luftdichtheitsprüfung nach DIN EN 13829 

Das Blower Door Test-Verfahren wird nach DIN EN 13829 geregelt. Die Norm geht auf das wärmetechnische Verhalten von Gebäuden ein, auf die Verfahren zur Bestimmung von Luftdichtheit von Gebäuden und deren Ablauf sowie auf die Messergebnisse.  Bei der Luftdichtheitsprüfung handelt es sich um kein verpflichtendes Prüfverfahren im Neubau oder bei der Sanierung von Altbau. Es bleibt dem/der Bauherren/Bauherrin selbst überlassen, ob er/sie diese Investition tätigt und sich so gegen mögliche Folgekosten absichert. 

Die DIN EN 13829 gibt zwei Durchführungsarten der Luftdichtheitsprüfung vor – Verfahren A und Verfahren B -, die im Folgenden genauer beschrieben werden: 

Verfahren A: Dieses Testverfahren wird dann angewendet, wenn das Gebäude bereits genutzt wird. Hier werden in der Prüfpraxis keine temporären Abdichtungen an Öffnungen der Gebäudehülle angebracht (wie beispielweise an Abluftanlagen in Bad und Küche), sondern das Objekt mitsamt der in Betrieb befindlichen Heizung und Lüftung zu Grunde gelegt. 

Verfahren B: Der Blower Door Test nach Verfahren B kommt vordergründig in der Bauphase des Gebäudes zum Einsatz. Bei diesem Verfahren werden solche Öffnungen an der Gebäudehülle, wie die in Verfahren A angesprochenen Bad- und Küchenablüftung, temporär abgedichtet, aber auch Lüftungsöffnungen wie beispielsweise in der Fensterfalz oder ähnliches. 

Wie läuft der Blower Door Test ab?

Die DIN EN 13829 schreibt vor, dass der Blower Door Test mittels Differenzdruckverfahren durchgeführt wird, indem ein Über- oder Unterdruck zum Umgebungsdruck in dem zu überprüfenden Objekt hergestellt wird. In der Praxis wird dazu ein Einbaurahmen mit eingebautem Ventilator in eine Gebäudeöffnung, wie z. B. in Fenster oder Außentüren (jedoch nicht in Hauseingangstüren, da hier oft undichte Stellen zu finden sind), für die Dauer des Testverfahrens eingesetzt. Anschließend muss der Ventilator bei geschlossenen Fenstern und Hauseingangstüren konstant Luft fördern, um den Differenzdruck beizubehalten. Dieser Vorgang wird unter verschiedenen Druckdifferenzen wiederholt. Die dabei gemessenen Luftmengen geben den Leckageluftstrom der Gebäudehülle an und werden abschließend messtechnisch ausgewertet. Während des Testverfahrens werden die undichten Stellen identifiziert und zwecks späterer Behebung dokumentiert. 

Varianten des Testverfahrens

Um einen Blower Door Test durchzuführen, stehen drei Optionen des Verfahrens zur Verfügung: 

  1. Die n50 Zertifizierungsmessung 
  2. Die baubegleitende Luftdichtheitsprüfung 
  3. Der selbstständig durchgeführte Blower Door Test mit einem Mietgerät 

1. n50 Zertifizierungsmessung 

Die Bezeichnung n50 beschreibt, wie häufig das Luftvolumen des zu überprüfenden Gebäudes bei 50 Pascal Druckdifferenz pro Stunde ausgetauscht wird. Dieser Wert ist in verschiedenen Normen verankert: dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020), der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016), in der DIN 4208-7 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 7: Luftdichtheit in Gebäuden. Dabei ist nicht zwingend der Zeitpunkt des Testverfahrens ausschlaggebend, sondern vielmehr dessen Zweck. Zum Beispiel ist eine Zertifizierungsmessung dann notwendig, wenn die Einhaltung des Standards für ein Passivhaus überprüft werden muss, oder wenn der/die Bauherr/Bauherrin eine KfW-Förderung beantragen möchte. Die n50 Zertifizierungsmessung wird nach dem Verfahren B durchgeführt. 

2. baubegleitende Luftdichtheitsprüfung 

Der Blower Door Test kommt bei dieser Variante zur Anwendung, sobald die Ausführung der Luftdichtheitsschicht an der Gebäudehülle erfolgt ist. Spezifisch bedeutet dies, dass bestenfalls alle Fenster und Türen, die Dampfsperren, die Anschlüsse, der Innenputz sowie sämtliche Durchdringungen durch die Gebäudehülle bereits luftdicht eingebaut bzw. ausgeführt wurden. Die baubegleitende Luftdichtheitsprüfung dient dann zur Qualitätssicherung der Gebäudehülle. In dieser Phase sind auch Ausbesserungen von Leckagen besonders einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen. Auch die baubegleitende Luftdichtheitsprüfung wird nach dem Verfahren B durchgeführt. 

 3. selbstständig durchgeführter Blower Door Test mit einem Mietgerät 

Diese Variante kann dann z. B. auch privat durch den/die Bauherren/Bauherrin angewandt werden, wenn undichte Stellen in der Gebäudehülle lokalisiert werden sollen oder die Qualität der Abdichtungsarbeiten überprüft wird. Hierzu kommt überwiegend das Verfahren A zum Einsatz, wenn das Objekt bereits im Nutzungszustand ist. Jedoch kann das Verfahren B auch angewandt werden, wenn es sich um einen Neubau handelt. 

Wer führt die Luftdichtheitsprüfung durch?

Wer in Deutschland einen Blower Door Test an seinem Gebäude durchführen lassen möchte, kann sich zunächst an den TÜV wenden, um an eine entsprechend geschulte Fachperson verwiesen zu werden. Darüber hinaus gibt es ein Stuttgarter Unternehmen genannt ean50, das deutschlandweit einsatzbereit ist und u.a. den Blower Door Test durchführt. In den Gelben Seiten oder im Internet können Sie nach regionalen Anbietern suchen, wobei Sie dort nach Sachverständigen, Gebäudeenergieberatern oder Planungsbüros recherchieren sollten, die eine Zusatzqualifikation “Prüfer der luftdichten Hülle” vorweisen können. 

Ganz gleichgültig ob für Neu- oder Altbau, der Blower Door Test ist ein sinnvolles Verfahren, um die Luftdichtheit eines Gebäudes zu überprüfen und mögliche Leckagen festzustellen und nachzubessern. Dadurch wird nicht nur die Qualität der Gebäudehülle auf den Prüfstand gestellt, sondern mögliche Folgekosten durch Nachbesserungen gemindert oder gänzlich eingespart. 

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