gesetzesentwurf zum verbot von fossiler heizungen ab 2024

Verbot von Öl- und Gasheizungen soll auf 2024 vorgezogen werden 

Am 28. Februar 2023 wurde ein Gesetzentwurf des Wirtschafts- (Grüne) und Bauministeriums (SPD) publik, nach dem bereits ab 2024 der Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten werden soll. Damit ist das Verbot vom Neueinbau fossil betriebener Heizungsanlagen, anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, um ein Jahr vorgezogen. Verbraucher:innen, Handwerker:innen, Branchenverbände, aber auch der Koalitionspartner FDP und die Opposition sehen diese Pläne sehr kritisch und halten sie für nicht umsetzbar. 

neuer gesetzesentwurf zum verbot von oel und gasheizungen ab 2024
Installationsarbeiten an einer Gasheizung gehören nach Vorstellung der Bundesregierung bald der Vergangenheit an. Bild: Copyright Envato Elements

Hintergrund zum ursprünglichen Verbot von Öl- und Gasheizungen 

Zu Beginn der Amtszeit der aktuellen Bundesregierung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ab Anfang 2025 der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen verboten sein sollte. Demnach soll für neue Heizungsanlagen gemäß Gebäudeenergiegesetzt (GEG) der Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbare Primärenergie gelten. Des Weiteren hatten sich die Koalitionspartner auf einen Bestandsschutz von existierenden Brennstoffanlagen auf fossiler Grundlage geeinigt, die jedoch nicht älter als 30 Jahre sein durften. Ausschlaggebend bei der Austauschpflicht waren der Zeitpunkt des Erwerbs oder des Erbes der Immobilie und die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). 

Was bedeutet der neue Gesetzentwurf für Verbraucher:innen? 

Mit dem neuen Gesetzentwurf würde die Bundesregierung die Frist für fossile Heizungen um ein Jahr vorziehen. Es würden zunächst dieselben Voraussetzungen gelten, wie für das ursprünglich geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen.  

Verbraucher:innen müssten demnach bereits ab dem 01. Januar 2024 auf Fernwärme, Wärmepumpe, Biomassekessel oder Hybridanlagen mit Photovoltaik oder Solarthermie umsteigen. Dabei ist jedoch eine Ausnahme für defekte Heizungsanlagen geplant, die nicht mehr repariert werden können. In solchen Fällen dürfe während der Übergangszeit von drei Jahren eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden, bevor die Heizungsanlage die GEG-Vorgaben einhalten muss. Die Übergangszeit beträgt sogar fünf Jahre, wenn nach einem Heizungsdefekt der Anschluss ans Fernwärmenetz zwar in Planung, aber noch nicht umsetzbar ist.  

Generell würden existierenden Öl- und Gasheizungen jedoch nur noch eine Nutzungsdauer von maximal 30 Jahren bis zum Jahr 2045 eingeräumt werden. 

Reaktionen auf den Vorstoß 

Die FDP kritisiert das Vorhaben und beruft sich auf die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. In Berichten vom “Tagesspiegel” hält der FDP-Fraktionschef im Bundestag Christian Dürr fest: “Der FDP-Fraktion liegt kein Entwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen vor.” Auch der wohnungspolitische Sprecher der FDP, Daniel Föst, äußert sich ähnlich gegenüber “Bild”-Zeitung: “In der Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass ab 2024 neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollen, soweit möglich. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht besprochen und deshalb irrelevant.” 

Die Opposition rund um Friedrich Merz (CDU) lehne solche Verbotsregelungen grundsätzlich ab und wirft den Grünen vor, die Bürger:innen zu bevormunden. Stattdessen schlägt er (finanzielle) Anreize für private Haushalte vor, um ihre Heizungen auf klimafreundliche Verbrennungssysteme umzustellen.  

Auch für CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt stellt ein solcher Gesetzentwurf die “typisch grüne Verbotspolitik” dar, die bei den Bürger:innen zu unnötigen Belastungen und mangelnder Bereitschaft führe, beim Klimaschutz einen Beitrag zu leisten. 

Amira Mohamed Ali, Co-Chefin der Linken, pocht darauf, dass Klimaschutz sozial sein müsse. Dazu brauche es klare Regeln zur Absicherung, dass die Umrüstungskosten für die Heizungsanlagen nicht auf die Mieter:innen umgelegt würden. 

Weitere Reaktionen 

Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, kritisiert den Entwurf als “Gesetz aus der grünen Märchenwelt”. Es seien noch zu viele Fragen offen, die vorab geklärt werden müssen. Beispielsweise auch die nach der Frage der Herkunft der ganzen Fernwärmeleitungen. 

Im “Tagesspiegel” äußert sich der Hauptgeschäftsführer vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auch sehr skeptisch, da der Gesetzentwurf völlig an der Realität vorbei gehe. Es fehle in Deutschland ausreichend grüner Wasserstoff oder Biomethan für eine Umsetzung des Verbots für Öl- und Gasheizungen, daher seien diese nicht machbar. 

Fazit

Bislang handelt es sich bei dem Vorstoß noch lediglich um einen Gesetzentwurf. In Anbetracht des anhaltenden Material- und Fachkräftemangels in der Baubranche, der unsicheren Lage für Privathaushalte aufgrund der Inflation und vieler offenen Fragen, ist es fraglich, ob das Verbot für Öl- und Gasheizungen ab 2024 vom Bundestag überhaupt verabschiedet und vom Bundesrat abgesegnet wird. Früher oder später müssen Eigentümer:innen sich in jedem Fall mit diesem Thema befassen und alternativ betriebene Heizungsanlagen anmieten oder erwerben.

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