Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, die Frist von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 zu verlängern. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 13. Oktober 2022 aus Länderkreisen. Hintergrund ist, dass bislang nur knapp jeder/jede dritte Wohnungs- oder Hausbesitzer:in die Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht hat.
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Gründe für schleppende Abgabe der Grundsteuererklärung
Eine notwendige Verlängerung der Abgabefrist hatte sich bereits früh abgezeichnet: Zu kompliziert und zu schwer verständlich die Anforderungen, um für die Grundsteuer die Wohnfläche zu berechnen oder sämtliche notwendigen Unterlagen zusammenzutragen. Zu groß die Hürde, für einen nicht unerheblichen Anteil älterer Haus- und Grundbesitzer:innen, die elektronische Abgabe über das Elster-Portal der Finanzämter zu meistern. Hinzu kommt natürlich, dass alle Haushalte Deutschlands mit steigenden Preisen insbesondere bei den Energiekosten zu kämpfen haben und dass der Ukrainekrieg sowie Covid weiterhin das Tagesgeschehen beeinflussen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) fasste dies mit wenigen Worten zusammen: “In diesen Zeiten haben wir alle Anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen.”
Allgemeine Kritikpunkte
Auch wenn eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung zunächst Wohnungs- und Hauseigentümer:innen akut entlastet, so gibt es durchaus weiterhin Kritik. Nicht zuletzt, weil die Abgabe über das Elster-Portal gleichbleibend kompliziert und wenig anwenderfreundlich ist und vermutlich auch bleiben wird. Aber auch, weil sich Haus- und Grundbesitzer:innen für die komplexen Angaben haftbar machen, die sie in der Grundsteuerklärung gegenüber dem Finanzamt erklären. Doch welcher durchschnittliche Eigentümer/welche Eigentümerin kennt sich schon sicher mit den Regeln der Wohnflächenberechnung aus und kann diese fehlerfrei anwenden?
Bislang ist außerdem vollkommen offen, wie hoch die neue Grundsteuer für die Betroffenen ausfällt. Die neue Grundsteuer ist abhängig von den sogenannten Hebesätzen, die die Gemeinden bei der Ermittlung der neuen Grundsteuer ansetzen. Jedoch haben sich viele Gemeinden diesbezüglich noch nicht festgelegt. So geht es bei einem Großteil der Wohnungs- oder Hauseigentümern/Hauseigentümerinnen um jährlich einige hundert Euro. Bei Besitzer:innen von Mehrfamilienhäusern wird es gar um mindestens vierstellige Beträge gehen.
Zur Erinnerung: Die Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hatte festgelegt, dass im Rahmen einer Grundsteuerreform für circa 36 Millionen Grundstücke die Grundsteuer neu berechnet werden soll. Dies sei deswegen notwendig, da die Grundlage der bisherigen Grundsteuer auf überholte Daten aus dem Jahr 1964 für Westdeutschland und sogar 1935 in Ostdeutschland bilden. Selbst Kleingartenbesitzer:innen sind aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben, da die Pflicht zur Abgabe sowohl für bebaute als auch unbebaute Grundstücke gilt.
Ausblick
Ob die Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung effektiv ist, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass alleine mehr Zeit für die Abgabe die Probleme nicht lösen wird, denn die Sorgen und Unsicherheiten bleiben ja weiterhin bestehen. Wohnungs- und Hauseigentümer/Hauseigentümerinnen sollten deshalb bei Bedarf Unterstützung beispielsweise durch Steuerberater:innen oder professionelle Anbieter:innen für Wohnflächenberechnung im Internet in Anspruch zu nehmen. Hilfreich können auch Apps für das Aufmaß von Immobilien sein und sich (leidigerweise) über die nahenden Feiertage in Ruhe mit den Anforderungen für die Grundsteuererklärung auseinandersetzen.