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EU-Kommission fordert verpflichtende Gebäudesanierung

Die EU-Kommission hat in einem Gesetzesvorschlag vom 15. Dezember 2021 festgelegt, Eigentümer von nicht ausreichend gedämmten Häusern zur Gebäudesanierung zu verpflichten. Mit den darin verankerten Gebäuderichtlinien soll ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz und ein zusätzlicher Vorschub zur Emissionsfreiheit von Immobilien in ganz Europa bis 2030 geleistet werden. 

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Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. Bild: Copyright Ernesto Velázquez / Unsplash

Europas “Grüner Deal”

Grundlage für die Verschärfung der Gesetzentwürfe ist das Europäische Grüne Deal “Fit for 55”-Paket, welches die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht hat. Darin wird die Klimaneutralität in Europa bis 2050 als Ziel definiert. Um dies zu erreichen, muss eine Reduzierung der CO2-Emmisionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht werden. Dazu sind Anpassungen der energie- und klimapolitischen Gesetze sowie einheitliche Mindeststandards für Gebäudeeigentümer in ganz Europa notwendig. 

In einem ersten Schritt wurden bereits im Juli 2021 Gesetzgebungsvorschläge formuliert, mit denen den EU-Ländern Rechtsverbindlichkeit für die Maßnahmen zum Erreichen des Ziels erhalten sollen. Hierzu zählen  

  • die Richtlinie zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (RED III),  
  • die Richtlinie zur Energieeffizienz (EED),  
  • die Richtlinie des EU-Emmissionshandelssystems (EU-ETS),  
  • die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe  
  • und eine Energiebesteuerungsrichtlinie.  

Im nächsten Schritt folgte im Dezember 2021 der Vorschlag zu verpflichtender Gebäudesanierung sowie das Vorhaben, emissionsarme Gase wie Wasserstoff als Alternative zu fossilen Energieträgern zu fördern. 

Forderung nach “Minimum Engergy Performance Standards”

Eine zentrale Forderung der EU-Kommission ist es, sich auf europaweit gültige Effizienzklassen für Gebäude als Mindeststandards zu einigen. Sämtliche Gebäude müssten demnach anhand der siebenstufigen EU-Klassifizierung A bis G – den sogenannten Minimum Energy Performance Standards (MEPS) – klassifiziert werden. Da nicht nur in Deutschland eine andere Klassifizierung existiert (Effizienzklassen A+ bis H), rät die EU-Kommission ihren Mitgliedsländern dazu, sich auf eine Vereinheitlichung der Effizienzklassen zu einigen.  

Die Objekte privater Eigentümer:innen mit der schlechtesten Effizienzklasse G sollen als Erstes dazu verpflichtet werden, ihre Gebäude bis 2030 energetisch zu sanieren. Im öffentlichen Bau soll dies bereits bis 2027 erfolgen. “Diese anfängliche Konzentration auf Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erfüllt das doppelte Ziel, das Potenzial für die Dekarbonisierung und die Linderung der Energiearmut zu maximieren”, konstatiert Kommissionsvize Frans Timmermanns. 

Neben der Gebäudesanierung plant die Kommission, einen Renovierungspass für Gebäude einzuführen. Dieser wäre dann ausschlaggebend für die Erteilung von Finanzierungen, wenn private Eigentümer:innen eine energieeffiziente Gebäudesanierung durchführen wollen. 

Gebäudesektor befeuert Treibhausgasemission

Sektoren wie die Industrie, die Energiewirtschaft und der Verkehr sind für einen erheblichen Anteil der Treibhausgase verantwortlich. Doch allein der Gebäudesektor schlägt laut Angaben der EU-Kommission mit mehr als einem Drittel der schädlichen Emissionen in Europa zu Buche. Besonders die fossilen Brennstoffe für Heizung und Warmwasserversorgung, die noch in vielen Gebäuden eingesetzt werden, stellen einen prekären Faktor dar. In deutschen Immobilien kommt bei etwa 50 Prozent Erdgas beim Betrieb von Heizungen zum Einsatz. Circa ein Drittel der Heizungsanlagen verbrennen weiterhin Öl – insbesondere dort soll die verpflichtende Gebäudesanierung auch ansetzen. 

Reaktionen auf den neuen Gesetzesvorschlag

Klare Kritik kommt vom Eigentümerverband Haus & Grund. Laut Haus & Grund Präsident Kai Warnecke “beendet die EU damit den Traum von den eigenen vier Wänden” für viele private Eigentümer:innen. Nach Schätzungen des Verbands wird für circa drei Millionen Immobilien der Energieklassen F und G alleine in Deutschland eine Gebäudesanierung keine realisierbare Option sein. Grund dafür ist laut Warnecke die Frage, ob die Umsetzung der Gebäudesanierung technisch überhaupt möglich sei und die fehlende Verfügbarkeit von Handwerkern. 

Zustimmung kommt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Dieser sieht laut stellvertretender Vorsitzender Verena Graichen in den Gesetzesvorschlägen einen längst überfälligen Schritt, um “mit energetischen Mindesteffizienzstandards für Gebäude endlich Tempo in die Bewältigung von Klimakrise und Energiearmut (zu) bringen”. 

Folgen für Eigentümer:innen und Mieter:innen

Eine verpflichtende Gebäudesanierung wird weitreichende Folgen nach sich ziehen. Für Eigentümer:innen bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Belastung für die verpflichtende energetische Aufwertung ihrer Gebäude. Jedoch besteht dabei auch die Möglichkeit, dass bei einigen Gebäuden, aufgrund eines deutlichen Sanierungstaus, die Gebäudesanierung nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll wäre. 

Für Mieter:innen bedeutet der Beschluss der EU-Kommission, dass sie zunächst Heizkosten einsparen werden, da sämtliche Gebäude besser gedämmt sind. Grundsätzlich besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass Vermieter:innen ihre Mieter:innen an den anfallenden Sanierungskosten beteiligen. Die Höhe der anteiligen Kosten sind jedoch vom Gesetzgeber prozentual gedeckelt. 

Es bleiben somit viele offene Fragen aus der Sicht von Eigentümer:innen und Mieter:innen, die letztlich nur von den Mitgliedsstaaten Europas im Detail geklärt werden können, wenn die Umsetzung des Gesetzesvorschlags auf nationaler Ebene vorangetrieben wird. 

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