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EU-Parlament beschliesst Sanierungspflicht von Gebäuden

Nach dem geplanten Öl- und Gasheizungs-Aus ab 2024 hat nun das EU-Parlament am 14. März 2023 Richtlinien für eine Sanierungspflicht von Gebäuden und einer damit einhergehenden deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen beschlossen. Durch eine Reihe von energieeffizienten Bau- und Sanierungsmaßnahmen soll so der Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral gestaltet werden. 

EU-Parlament beschliesst Sanierungspflicht
Schauplatz des Beschlusses zur Sanierungspflicht – das EU-Parlament von innen.
Bild: Copyright Envato Elements

Die neuen Richtlinien im Detail 

Bestehende Gebäude

Bestandsgebäude müssen nach der europäischen Richtlinie ab 2050 emissionsfrei sein. Erreicht werden soll dies, indem die bestehenden Wohngebäude schrittweise bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und anschließend bis 2033 die Klasse D erfüllen. Dabei geht die Energieeffizienzskala für Bauobjekte von Klasse A bis G, ähnlich der Kategorisierung für Elektrogeräte, wobei die Energieeffizienzklasse G der schlechtesten Kategorie entspricht. Für öffentliche Gebäude und solche, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, gelten die Klasse E bis 2027 und die Klasse D bis 2030. 

GUT ZU WISSEN: UM DIE ENERGIEEFFIZIENZKLASSE D EINZUHALTEN, MUSS DER SPEZIFISCHE ENERGIEVERBRAUCH EINES GEBÄUDES ZWISCHEN 100 UND MAXIMAL 130 KWH/M2A LIEGEN. 

Neue Gebäude

Für Neubauten ist bereits ab 2028 eine verpflichtende Emissionsfreiheit geplant. Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass alle neuen Bauobjekte mit Solaranlagen ausgestattet werden, vorausgesetzt, dies ist technisch umsetzbar und rechnet sich wirtschaftlich.  Neubauten, die von Behörden genutzt, betrieben oder sich in deren Besitz befinden, sollen bereits ab 2026 sogenannte “Nullemissionsgebäude” sein. Im Klartext heißt das, diese Objekte weisen einen so geringen Energiebedarf auf, dass dieser durch erneuerbare Energien, Fernwärme- oder Fernkältesysteme abgedeckt wird. 

Ausnahmeregelungen

Das EU-Parlament räumt jedoch auch gewisse Ausnahmen ein. So gilt diese Sanierungspflicht nicht für Denkmäler. Aber auch besondere architektonische und/oder historisch bedeutungsvolle Gebäude fallen unter die Ausnahmeregelung, genauso wie technische oder sakrale Gebäude. 

Des Weiteren obliegt es den europäischen Mitgliedstaaten zu beurteilen, ob sich auch der soziale Wohnungsbau sich an die Richtlinien halten muss. Hier stehen die Energiekosteneinsparungen in keinem Verhältnis zu den erheblichen Mieterhöhungen, die nach der notwendigen Sanierung entstünden. 

Finanzierungsfrage

Das EU-Parlament hat auch die Sanierungskosten im Blick. So stehen seitens der EU bis zu 150 Milliarden Euro zur Verfügung. Allerdings gibt es noch keinerlei Bestimmung zur Verteilung dieser Gelder und zu den Voraussetzungen, unter denen Eigentümer:innen auf diese zugreifen könnten. 

Insbesondere europäische Eigentümer:innen mit geringen Einkommen sollen jedoch u.a. mithilfe finanzieller Unterstützung vor Enteignung aufgrund der Sanierungspflicht geschützt werden. Auch in diesem Punkt verweist die EU auf die Umsetzung der Richtlinien durch die einzelnen Mitgliedstatten – ein Thema, das im weiteren Verlauf Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen zwischen EU-Parlament und den europäischen Staaten sein wird. 

Reaktionen auf die Sanierungspflicht

Bundesbauministerin Klara Geywitz von der SPD steht dem Vorstoß des EU-Parlaments ablehnend gegenüber. In einem Interview mit der “Bild am Sonntag” hielt Geywitz fest, dass sie keinen Vorschlag unterstütze, “der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude vorsieht.” Zudem bezweifelt sie die Konformität der Richtlinien mit dem deutschen Grundgesetz. 

Ähnlich kritisch äußert sich Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP. Dieser hält die Sanierungspflicht für “einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht, das ja auch von der Grundrechte-Charta der EU geschützt wird”. 

SPD-Europaabgeordneter Jens Geier versucht zu relativieren, indem er auf mögliche Quartieransätze verweist, die nicht nur kostengünstiger, sondern auch effektiver seien. Dabei würden ganze Quartiere oder Stadtviertel statt einzelner Gebäude saniert und mit einer gemeinschaftlichen Energieversorgung ausgestattet werden. 

Fazit

Bei den Richtlinien handelt es sich noch nicht um in Stein gemeißelte Gesetze. Sie bilden Teil des EU-Klimapakets, das in Europa die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent verringern will. Radikale Änderungen im Baubereich sind jedoch grundsätzlich unumgänglich, da der europäische Gebäudesektor für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für 36 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich ist. Doch es ist fraglich, ob sich diese Richtlinien überhaupt umsetzen lassen in Zeiten von Rezession und von fehlenden Fachkräften sowie Baustoffen. Es bleibt also spannend, wie sich die EU und die Mitgliedstaaten endgültig einigen. 

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