was bedeutet der wegfall vom nebenkostenprivileg fuer kabel tv

Wegfall vom Nebenkostenprivileg für Kabel-TV: Worauf müssen Sie achten?

Bereits am 01. Dezember 2021 trat das Gesetz zur Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV in Kraft. Doch Verbraucher:innen werden frühestens 2024 die Auswirkungen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bemerken, wenn die Übergangsfrist für dieses Gesetz Mitte des Jahres ausläuft. Wir erläutern detailliert, was es mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV auf sich hat und was Vermieter:innen, Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen beachten sollten. 

nebenkostenprivileg fuer kabel tv entfaellt ab 2024
Symbolisches Bild für Fernsehen über Kabel-TV. Bild: Copyright Envato Elements

Was sind Nebenkostenprivilegien?

Mit dem Begriff Nebenkostenprivileg wird die Umlagefähigkeit von Kosten in Mehrfamilienhäusern gemeint. Vereinfacht gesagt, sind es solche Kosten, die ein/eine Vermieter:in oder eine Hausverwaltung in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf seine/ihre Mieter:innen umlegen darf. 

Warum gab es ein Nebenkostenprivileg für Kabel-TV?

Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV wurde deswegen eingeführt, weil es für Vermieter:innen oder Hausverwalter:innen zu den Anfangszeiten des Kabelfernsehnetzes – vor rund 40 Jahren – erschwinglicher war, Sammelverträge für alle Mieter:innen eines Mehrfamilienhauses abzuschließen. Dadurch konnten günstigere Konditionen mit den Kabelanbietern verhandelt werden. Spätestens seit der Einführung von Streaming- und On-Demand-Diensten ist dieses Privileg für Kabel-TV jedoch überholt und überflüssig. Längst schauen viele Verbraucher:innen ihr Fernsehprogramm nicht mehr über Kabel, womit auch die Kosten dafür nicht mehr in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auftauchen sollte.

Was sollten Vermieter:innen beachten?

Die Pflicht von Vermietern/Vermieterinnen besteht darin, die Kündigung der Sammelverträge fristgerecht einzureichen. Sollten Vermieter:innen diese Frist verstreichen lassen, können die Kosten für den Kabelanschluss ab dem 01. Juli 2024 nicht mehr auf die Mieterschaft umgelegt werden – was bedeutet, dass der/die Vermieter:in die Kosten selber trägt. Zusätzlich sollten Vermieter:innen, die Mieterschaft Ihres Mehrfamilienhauses z.B in einem Aushang über das Auslaufen des Kabelanschlusses informieren, damit die Mieter:innen Zeit haben, sich nach Alternativen umzuschauen oder Einzelverträge mit dem Kabelanbieter abzuschließen. . 

Was gilt für Mieter:innen?

Wenn in Ihrem Gebäude bislang Kabel-TV anfielen, müsste Ihr/Ihre Vermieter:in bzw. die Hausverwaltung tätig geworden sein und das Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024 genutzt haben. Falls Sie sich unsicher sind, lohnt sich eine formlose Anfrage. Zusätzlich sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung genau überprüfen. Wenn darin weiterhin als Kostenposition Kabel-TV auftauchen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dies bedeutet allerdings auch, dass Sie sich selbst um eine Alternative für Ihren Fernsehempfang kümmern müssen. 

Was gilt für Wohnungseigentümer:innen?

Grundsätzlich können auch Wohnungseigentümer:innen in Mehrfamilienhäusern von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV betroffen sein. Jedoch ist in diesem Fall ausschlaggebend, ob die Eigentümergemeinschaft das Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024 beschlossen hat oder beschließt, nach dem der Sammelvertrag mit dem Kabelanbieter beendet wird. Sollte die Eigentümergemeinschaft nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben oder machen, laufen die Sammelverträge weiter. 

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Satellittenschüssel als alternative zu TV-Empfang über Kabel. Bild: Copyright Envato Elements

Welche Alternativen gibt es für den Fernsehempfang?

Sollte Sie als Verbraucher:in weiterhin Fernsehempfang über Kabel bevorzugen, müssen Sie lediglich einen Einzelvertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Um abseits von Kabelnutzung weiterhin Fernsehempfang zu haben, gibt es verschiedene Alternativen wie z.B. Fernsehen über Satellitenempfang, über DVB-T2 HD oder über IPTV.  

Satellitenempfang

Diese Alternative bietet die größte Auswahl für ein vielfältiges Fernseh-Programm. Verbraucher:innen, die sich für diese Option entscheiden, müssen vorab klären, ob das Anbringen einer Satellitenschüssel erlaubt ist und ob die richtige Ausrichtung der Schüssel gewährleistet werden kann. 

Antennenempfang über DVB-T2 HD

Bei dieser Alternative empfangen Sie rund 40 Fernseh-Programme in hochauflösender (high definition) Qualität über Antenne. Diese kann entweder auf dem Dach oder auch in Form einer Zimmerantenne installiert sein. 

IPTV

Diese Abkürzung steht für Internet Protocol Television und bedeutet, dass das Fernsehprogramm über Breitband-Internet (VDSL) empfangen wird. Hierbei wird unterschieden zwischen Streamingdienste und VDSL-Anbietern, die Kombi-Pakete – also Internet und Fernsehen – anbieten. 

Fazit

Auch wenn Kabelanbieter und ihre Verbände im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV ein dunkles Szenario von horrenden Preiserhöhungen gezeichnet haben, werden sich nach Meinung der Verbraucherzentrale die Kosten für Kabelanschluss in Grenzen halten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit Wegfall dieses Nebenkostenprivilegs der Markt durch die Konkurrenz belebt wird und dadurch attraktive Angebote für Verbraucher:innen entstehen. 

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