soziale wohnraumfoerderung im neubau

Soziale Wohnraumförderung – was ist das?

Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Um der angespannten Situation entgegenzuwirken, bieten Bund und Länder gemäß des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) Förderungsmöglichkeiten an, um durch Neubau und durch Modernisierung Sozialwohnungen zu schaffen. Diese sind besonders für die stetig wachsende Anzahl von Menschen mit eingeschränktem Einkommen gedacht, die aufgrund der steigenden Mietpreise auf dem normalen Wohnungsmarkt keine Chance haben.

Doch welche Förderungen gibt es, wie sehen die Voraussetzungen aus und welche Personenkreise können Sozialwohnungen überhaupt in Anspruch nehmen? Neben den Antworten auf diese Fragen haben wir alles weitere Relevante zum Thema soziale Wohnraumförderung für Sie zusammengefasst.

soziale wohnraumfoerderung fuer familien
Insbesondere Familien sollen durch soziale Wohnraumförderung gestärkt werden.
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Was ist soziale WohnRaumförderung?

Mit diesem Begriff ist die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Schaffung von Sozialwohnungen gemeint. Die geltenden Richtlinien zur Bereitstellung der Fördermittel sind in dem WoFG definiert. Jedoch können die WoFG-Vorgaben je nach Bundesland entsprechend der vorherrschenden Wohnungsmarktsituation in den Gemeinden und Kommunen variieren.

Was sind Sozialwohnungen?

Als Sozialwohnungen werden solche Objekte genannt, die gemäß der Wohnraumförderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen subventioniert wurden, also mit öffentlichen Mittel von Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Die Besonderheit bei Sozialwohnungen liegt in der Belegungs- und Preisbindung. Dadurch sind sie besonders attraktiv für solche Personenkreise, die aufgrund ihres Einkommens nur geringe Chancen auf dem normalen Wohnungsmarkt haben. Sozialwohnungen werden ausschließlich Mietinteressierten mit bestimmten finanziellen, sozialen und familiären Voraussetzungen angeboten.

Was wird unter Mietpreis- und Belegungsbindung verstanden?

Die Mietpreis- und Belegungsbindung müssen von Vermietenden berücksichtigt werden, wenn diese die geförderten Sozialwohnungen auf den Markt bringen. Sie beinhaltet folgende zentrale Bedingungen, die immanent sind für die soziale Wohnraumförderung: 

  • Es können für die Anmietung nur berechtigte Interessierte in Frage kommen.
  • Die Mietpreise sind begrenzt und eine Erhöhung ist nur sehr moderat erlaubt (lediglich alle zwei Jahre um 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche)
  • Je nach Wohnungsgröße ist eine Belegung, also Anzahl an einziehenden Mietenden vorgegeben.
  • Die genannten Vermietungskonditionen für Sozialwohnungen müssen für eine Laufzeit von mindestens 30 bzw. 40 Jahren gewährt werden.    

Soziale Wohnraumförderung im Detail: Wer ist die Zielgruppe?

Es sollen zwei Personenkreise erreicht werden: 

1. Zunächst sollen durch die soziale Wohnraumförderung von Mietwohnraum – auch Sozialwohnungen genannt – Haushalte mit geringem Einkommen erreicht werden. Dazu zählen laut WoFG Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, beeinträchtigte Menschen, Wohnungslose und anderweitig hilfebedürftige Menschen.

2. Außerdem soll die soziale Wohnraumförderung für den Bau von selbst genutztem Wohneigentum solche Haushalte erreichen, die durch ein geringes Einkommen eingeschränkt sind und sich andernfalls den Bau oder den Kauf von Wohnraum nicht leisten könnten. Hierzu zählen ebenfalls Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie beeinträchtigte Menschen.

Was wird gefördert?

Es gibt laut WoFG unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass sowohl Neubau, Eigentumserwerb sowie Modernisierung förderwürdig sind. Da die Ausgestaltung des WoFG im Aufgabenbereich der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt, kann es je nach Bundesland abweichende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel geben. Die regional geltenden Richtlinien sind in den Wohnungsförderungsgesetzen der Bundesländer definiert. 

Wie sehen die Förderungsvoraussetzungen aus?

Gemäß WoFG werden nur solche Haushalte begünstigt, deren Einkommen die Grenzen für das festgelegte jährliche Einkommen nicht überschreiten. Im WoFG sind folgende Einkommensgrenzen vorgegeben:

Einpersonenhaushalt12.000 Euro
Zweipersonenhaushalt18.000 Euro
Erhöhungsbetrag der Einkommensgrenze für
weitere zum Haushalt gehörende Personen
4.100 Euro
Erhöhungsbeitrag der Einkommensgrenze für
jedes im Haushalt lebende Kind
500 Euro

Wie bereits angesprochen, sind die Länder ermächtigt diese Einkommensgrenzen an die örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.

Wie sieht die soziale Wohnraumförderung In der Praxis aus?

Nimmt man beispielsweise das Bundeslandes Hamburg, so existieren laut Hamburgischem Wohnraumförderprogramm zwei Förderwege:

1.     Förderweg für Haushalte mit geringem Einkommen: Der 1. Förderweg stellt die Grundlage für den Bau von klassischen Sozialwohnungen. Für Mietinteressierte bedeutet es, dass Sozialwohnungen Menschen mit einem Einkommen zustehen, das maximal 45 Prozent über den festgelegten Grenzen aus dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz liegt. Für Vermietende bedeutet es, dass bestimmte Höchstbeträge für die Anfangsmieten gelten, die nicht überschritten werden dürfen und deutlich unter der üblichen Durchschnittmiete liegen (z.B. 7,00 Euro pro Quadratmeter, Stand 2023). 

2.     Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen: Der 2. Förderweg soll dem Bau von Mietwohnungen zugutekommen, für die Personenkreise mit mittlerem Einkommen berechtigt sind. Für Mietinteressierte gilt ein maximales Einkommen von 65 Prozent über der im Hamburgischem Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenze. Auch hier müssen Vermietende einen bestimmten Höchstbetrag für die Anfangsmieten einhalten (z.B. 9,10 Euro pro Quadratmeter, Stand 2023).

Fazit

Grundsätzlich ist die soziale Wohnförderung gut und dringend notwendig. Doch der Blick auf die aktuellen Wohnungsmarktsituationen offenbart, dass die Maßnahmen bei Weitem nicht ausreichend und durchdacht sind: Die prekäre weltpolitische und finanzielle Realität hat bewirkt, dass der Wohnungsbau allgemein stagniert – dort, wo kein Wohnungsbau stattfindet, entstehen auch keine Sozialwohnungen, Wohnungsbaugipfel hin oder her. Auch die begrenzte Laufzeit für die Sozialbindung der Mieträume ist bedenklich. Denn nach Ende der Laufzeit werden die ursprünglich preisgünstigen Sozialwohnungen i.d.R. an die ortsüblichen Mieten angepasst und gehen somit unwiderruflich aus der Masse an bezahlbaren Wohnraum verloren. Es besteht also unmittelbarer Handlungsbedarf wie auch die Analyse der Tagesschau-Redaktion zeigt. Bezahlbarer Wohnraum ist und bleibt daher einer der drängendsten Themen für die deutsche Bevölkerung. 

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