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Finanzminister plant Entlastung bei der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Erwerbsnebenkosten und belaufen sich, je nach Bundesland, auf 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. An diesem Punkt möchte Finanzminister Christian Lindner (FDP) anknüpfen und den Ländern mehr Spielraum bieten, wie das Handelsblatt als Erstes berichtete. Potentielle Immobilienkäufer:innen könnten so erheblich entlastet werden. Das Vorhaben entstammt dem Koalitionsvertrag und wurde Anfang Juni 2022 per Schreiben vom Bundesfinanzministerium an alle Bundesländer kommuniziert. Da sich das geplante Modell  in das existierende System der Grunderwerbsteuer einfügt, ist eine Änderung des entsprechenden Grundgesetzes nicht notwendig. 

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Nach Plänen des Bundesfinanzministers soll privaten Immobilienkäufer:innen der Weg zum Eigenheim erleichtert werden. Bild: Copyright Envato Elements.

Neues Modell für die Grunderwerbsteuer

Der Grundgedanke des geplanten Vorhabens lautet: “Die Länder erhalten die Befugnis, einen ermäßigten Steuersatz bei unmittelbaren Grundstückserwerben einzuführen, wenn der oder die Erwerber des Grundstücks eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind und das Grundstück nach dem Erwerb den eigenen Wohnzwecken des Erwerbers oder der Erwerber dienen soll.” Bedeutet: Private Immobilienkäufer:innen, die beispielsweise ein Grundstück erwerben, um darauf ein Gebäude für eigene Wohnzwecke bauen, könnten deutlich entlastet werden. Anders sieht es dagegen für gewerbliche Immobilienkäufer:innen aus: Investoren/Investorinnen müssten weiterhin den vollen Steuersatz entrichten. 

Weitere Gestaltung soll Ländersache sein

Darüber hinaus möchte Finanzminister Lindner den Bundesländern die Ausgestaltung dieses Vorhabens offenlassen. So sollen die Länder für sich die Konditionen festlegen: Welcher genaue Personenkreis profitiert von der ermäßigten Grunderwerbsteuer? Wie lange muss die Immobilie mindestens selbst genutzt werden? Gilt der geminderte Steuersatz nur für das erste auf dem Grundstück gebautem Haus? Oder wird eine Grenze bei der Kaufsumme festgelegt? Durch die individuelle Festlegung der Grunderwerbsteuer ist es einfacher, auf die regionalen Besonderheiten einzugehen, die sich in den deutschlandweiten Immobilienmärkten doch sehr voneinander unterscheiden.  

Aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt

Nicht nur die Stadt Hamburg, die für 2023 eine Anhebung des Steuersatzes von 4,5% auf 5,5% plant, versucht, die durch die COVID-Pandemie entstandenen Haushaltslöcher u.a. mit zusätzlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer zu stopfen. Auch anderorts, wie beispielsweise ganz aktuell in Sachsen, wird die Anhebung der Grunderwerbsteuer zum Aufbessern der Finanzen genutzt. Dies wird potentiellen Immobilienkäufer:innen ganz und gar nicht schmecken. Denn hinzu kommen die steigenden Bauzinsen, die in Zeiten einer drohenden starken Rezession, den Erwerb von Haus und Grund sowieso schon unattraktiver machen. Anhaltende Baumaterialengpässe und stetig steigende Baukosten tun ihr Übriges dazu. 

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