Erben kann eine emotionale und finanzielle Herausforderung darstellen. Neben der Trauerbewältigung müssen sich Erbinnen und Erben oft mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das Sie von einem bzw. einer Verstorbenen erhalten. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen und Freibeträge zu informieren, um finanzielle Belastungen zu minimieren. Dabei spielen Faktoren wie der Verwandtschaftsgrad, der Wert des Erbes und eventuelle Steuerbefreiungen eine entscheidende Rolle.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung in die Erbschaftssteuer und wer sie zahlen muss
- Freibeträge und Steuersätze bei der Erbschaftssteuer
- Ausnahmen und Besonderheiten bei der Erbschaftssteuer
- Kann man auch Schulden erben und wie geht man damit um?
- Welche Unterlagen werden für die Erbschaftssteuererklärung benötigt?
- Was tun, wenn eine Erbschaftssteuerprüfung durchgeführt wird?
- Fazit
Einführung in die Erbschaftssteuer und wer sie zahlen muss
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des Vermögens erhoben wird, das eine Person nach dem Tod eines Erblassers*) erhält. Sie ist in Deutschland gesetzlich geregelt und abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem oder der Erben.
Grundsätzlich sind alle Erbenden steuerpflichtig, wobei verschiedene Freibeträge und Steuerklassen gelten. Diese Freibeträge und Steuerklassen bestimmen, wie viel Steuern Sie letztlich zahlen müssen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die genauen Bestimmungen und möglichen steuerlichen Vorteile zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich dabei nach mehreren Faktoren:
- Wert des geerbten Vermögens: Je mehr Vermögen man erbt, desto höher kann die Steuerlast ausfallen.
- Verwandtschaftsgrad: Nahestehende Familienmitglieder (z. B. Ehepartner:innen und Kinder) haben höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze als entferntere Verwandte oder Personen ohne verwandtschaftliche Beziehung.
- Steuerklassen: Erben werden in drei Steuerklassen eingeteilt, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten und die Höhe der Steuer beeinflussen.
Jede Erbin bzw. jeder Erbe, dessen geerbtes Vermögen den jeweiligen Freibetrag überschreitet, muss Erbschaftssteuer zahlen. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem erhaltenen Anteil, nicht nach dem gesamten Nachlass der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen. Wenn also mehrere Personen von einem Erbe profitieren, zahlt jeder Erbe/jede Erbin für seinen/ihren Anteil.
Die Erbschaftssteuer betrifft in erster Linie:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder und Enkelkinder
- Eltern und Großeltern
- Geschwister, Nichten und Neffen
- Freunde oder Bekannte, die nicht familiär mit dem Verstorbenen verbunden sind
Für die meisten Erbenden ist der persönliche Freibetrag ein entscheidender Faktor, da sie nur für den Teil des Erbes, der den Freibetrag übersteigt, Steuern zahlen müssen. Besonders nahestehende Verwandte profitieren von großzügigen Freibeträgen, die es ihnen ermöglichen, größere Teile des Vermögens steuerfrei zu erhalten.
Freibeträge und Steuersätze bei der Erbschaftssteuer
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von zwei Hauptfaktoren ab – dem Freibetrag, der für die jeweils erbende Person gilt, und dem Steuersatz, der auf den über den Freibetrag hinausgehenden Teil des Erbes angewendet wird. Beide richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad des oder der Erbenden zum Verstorbenen.
Freibeträge
Je nach Beziehung des oder der Erbenden zum Verstorbenen gelten folgende Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer erhoben wird:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder (einschließlich Adoptivkinder): 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro (wenn sie erben)
- Geschwister, Nichten, Neffen und andere entfernte Verwandte sowie Dritte: 20.000 Euro
Die Freibeträge reduzieren den Wert des zu versteuernden Erbes. Nur der Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, wird besteuert.
Steuersätze
Die Steuersätze richten sich nach der Höhe des Erbes (nach Abzug des Freibetrags) und der Steuerklasse, die wiederum den Verwandtschaftsgrad des Erben bestimmt. Es gibt drei Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (wenn sie erben)
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner
- Steuerklasse III: Alle anderen, wie Freunde oder entfernte Verwandte
Für Ehepartner und Kinder liegen die Sätze zwischen sieben und 30 Prozent. Enkelkinder zahlen zwischen 15 und 30 Prozent. Eltern und Großeltern fallen in die gleiche Kategorie wie Enkelkinder. Weiter entfernte Verwandte und Nicht-Verwandte müssen zwischen 30 und 50 Prozent zahlen. Es ist wichtig, sich gut zu informieren, um mögliche Steuerlasten besser einschätzen zu können.
Erbschaftssteuertabelle
Beispiel: Wenn ein Kind ein Vermögen von 500.000 Euro erbt, wird der Freibetrag von 400.000 Euro abgezogen. Die restlichen 100.000 Euro unterliegen der Erbschaftssteuer. In Steuerklasse I beträgt der Steuersatz für den Betrag bis 75.000 Euro 7 % und für die verbleibenden 25.000 Euro 11 %.
Ausnahmen und Besonderheiten bei der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer bietet einige Ausnahmen und Besonderheiten, die es ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen Vermögenswerte steuerfrei oder zu verringerten Steuersätzen zu übertragen. Diese Regelungen zielen darauf ab, Erbende in speziellen Situationen zu entlasten und besondere Vermögensgegenstände zu schützen. Zu den wichtigsten Ausnahmen und Besonderheiten gehören beispielsweise:
1. Selbstgenutztes Eigenheim
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können das Familienheim steuerfrei erben, wenn sie es nach dem Erbfall selbst weiter bewohnen. Es gibt keine Wertgrenze für diese Ausnahme, jedoch muss der oder die Erbende das Haus oder die Wohnung mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen, andernfalls wird rückwirkend Erbschaftssteuer fällig.
Kinder können ebenfalls das Familienheim steuerfrei erben. Allerdings nur, wenn die Immobilie nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Auch hier gilt die 10-Jahres-Bewohnungsregel. Wenn die Immobilie größer ist, muss der über 200 Quadratmeter hinausgehende Teil versteuert werden.
2. Versorgungsfreibeträge
Zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen gibt es sogenannte Versorgungsfreibeträge, die vor allem den hinterbliebenen Ehepartnern und Kindern zugutekommen. Diese Freibeträge werden zusätzlich zum normalen Erbschaftssteuerfreibetrag gewährt und dienen dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen. So steht Ehepartnern bzw. Lebenspartnern ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro zu. Abhängig vom Alter erhalten Kinder zwischen 10.300 bis 52.000 Euro. Diese Freibeträge reduzieren den zu versteuernden Betrag zusätzlich.
3. Unternehmensnachfolge
Für Betriebsvermögen, also Unternehmen und Anteile an Betrieben, gelten besondere Erleichterungen, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. So können 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden, wenn die erbende Person das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang weiterführt und bestimmte Lohnsummengrenzen einhält.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Betriebsvermögen auch vollständig steuerfrei übertragen werden: Dazu muss das Unternehmen mindestens sieben Jahre lang der erbenden Person fortgeführt und weitere strenge Vorgaben erfüllt werden. Diese Regelung soll verhindern, dass Unternehmen durch hohe Erbschaftssteuerzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder gar liquidiert werden müssen.
4. Freibeträge für Hausrat und persönliche Gegenstände
Zusätzlich zum allgemeinen Erbschaftssteuerfreibetrag gibt es besondere Freibeträge für den Erwerb von Hausrat und bestimmten persönlichen Gegenständen.
- Ehepartner und Kinder: 41.000 Euro für Hausrat und 12.000 Euro für andere persönliche Gegenstände wie Schmuck, Kunst oder Sammlungen.
- Andere Erbende: 12.000 Euro für Hausrat und persönliche Gegenstände.
Dieser Freibetrag wird unabhängig vom regulären Freibetrag gewährt und soll die Belastung für Alltagsgegenstände verringern.
5. Erbschaft von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
Auch für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gibt es besondere steuerliche Erleichterungen. Ähnlich wie bei Betriebsvermögen gilt hier eine Steuerbefreiung von bis zu 85 Prozent, wenn die erbende Person den Betrieb mindestens fünf Jahre weiterführt und die Voraussetzungen für die Begünstigung erfüllt. Diese Regelung soll den Fortbestand von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sichern und verhindern, dass diese aufgrund hoher Steuerlasten zerschlagen werden müssen.
6. Erbverzicht und Schenkung zu Lebzeiten
Eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu minimieren, besteht darin, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu verschenken:
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist der Erbschaftssteuer sehr ähnlich, allerdings können die Freibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden. Durch schrittweise Schenkungen kann so unter Umständen die Erbschaftssteuerbelastung gemindert oder ganz vermieden werden.
Erbverzicht
Eine potenziell erbende Person kann zu Lebzeiten auf sein Erbrecht verzichten. Das kann sinnvoll sein, wenn Schulden im Nachlass sind oder wenn eine andere Nachfolgeregelung getroffen werden soll.
Sie sehen also, dass die Erbschaftssteuer einige Ausnahmen und Besonderheiten bietet, die Erbenden zugutekommen können. In jedem Fall lohnt es sich, frühzeitig eine Strategie zu entwickeln und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Kann man auch Schulden erben und wie geht man damit um?
Ja, beim Erben werden nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden des Verstorbenen vererbt. Das bedeutet, dass Erbende für offene Verbindlichkeiten wie Kredite, Hypotheken oder unbezahlte Rechnungen haften. Ein Erbe umfasst also das gesamte Vermögen der verstorbenen Person, einschließlich ihrer Schulden. Dies kann in einigen Fällen zu einer finanziellen Belastung führen – beispielsweise, wenn die Schulden höher sind als die geerbten Vermögenswerte.
Wenn Sie erfahren, dass Sie ein Erbe antreten könnten, das Schulden beinhaltet, gibt es mehrere Optionen:
1. Erbe ausschlagen
Wenn die Schulden den Wert des geerbten Vermögens übersteigen oder wenn Sie nicht bereit sind, die Verbindlichkeiten zu übernehmen, können Sie das Erbe ausschlagen. Dazu haben Sie in der Regel eine Frist von sechs Wochen, die ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem Sie vom Erbfall Kenntnis erlangen. Wenn Sie im Ausland leben, haben Sie dafür sechs Monate Zeit.
Durch das Ausschlagen des Erbes verzichten Sie auf alle Ansprüche – sowohl auf das Vermögen als auch auf die Schulden. Das Erbe geht dann an die nächste berechtigte Person in der Erbfolge über.
2. Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung ist ein Verfahren, das vom Nachlassgericht eingeleitet wird, um sicherzustellen, dass die Schulden der verstorbenen Person nur aus dem Nachlass beglichen werden. Hierbei wird ein Nachlassverwalter/eine Nachlassverwalterin bestellt, der bzw. die das Erbe verwaltet und die Schulden so weit wie möglich bezahlt. Sie als erbende Person haften in diesem Fall nicht mit ihrem privaten Vermögen.
3. Nachlassinsolvenz
Wenn die Schulden des Verstorbenen den Nachlass übersteigen, können Sie die Nachlassinsolvenz beantragen. Hierdurch wird der Nachlass unter gerichtlicher Aufsicht abgewickelt, und es kommt zu einer Insolvenz des Nachlasses. Der Vorteil besteht darin, dass Sie als erbende Person auch hier nicht mit Ihrem Privatvermögen haften.
Vor der Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen, sollten Sie sich gründlich über die Höhe der Schulden und Vermögenswerte informieren. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Testament oder Erbvertrag einsehen: Hier finden sich oft Hinweise auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
- Kontoauszüge und Kreditverträge prüfen: Diese können helfen, ein klares Bild über die finanzielle Situation der verstorbenen Person zu bekommen.
- Schuldnerverzeichnisse einsehen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, Einblick in offizielle Schuldnerverzeichnisse (liegen in der Regel in der Verantwortung von Amtsgerichten) zu nehmen, um mögliche Verpflichtungen zu identifizieren.
Das Erben von Schulden kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Lassen Sie sich frühzeitig juristisch und/oder steuerlich beraten, damit Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.
Welche Unterlagen werden für die Erbschaftssteuererklärung benötigt?
Für die Erbschaftssteuererklärung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, um den Nachlass korrekt zu deklarieren. Dazu gehören:
- Sterbeurkunde des Erblassers/der Erblasserin
- Testament oder Erbvertrag
- Erbschein oder gerichtliche Erbenfeststellung
- Auflistung des gesamten Nachlasses, einschließlich Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und sonstiger Vermögenswerte
- Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers/der Erblasserin
- Schenkungen und Vorabvermächtnisse
- Nachweise über Bestattungskosten und sonstige Nachlassverbindlichkeiten
- Kontoauszüge und Depotauszüge
- Bewertungsgutachten für Immobilien und sonstige wertvolle Gegenstände
- Informationen zu Lebensversicherungen und Renten
Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen und eventuelle Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden. Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Prozess erheblich.
Was tun, wenn eine Erbschaftssteuerprüfung durchgeführt wird?
Eine Erbschaftssteuerprüfung kann durchgeführt werden, wenn das Finanzamt den Verdacht hat, dass bei der Erbschaftssteuererklärung unvollständige oder falsche Angaben gemacht wurden. Die Prüfung dient dazu, die Richtigkeit der gemeldeten Werte zu überprüfen und sicherzustellen, dass die fällige Steuer korrekt berechnet wurde.
Die beste Vorbereitung auf eine solche Prüfung liegt nicht nur in einer sorgfältigen Dokumentation aller Unterlagen Ihrerseits, sondern idealerweise auch in der Beauftragung eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin. Mit einem solchen Experten/einer solchen Expertin an Ihrer Seite können mögliche Probleme vermieden und die Prüfung reibungslos durchlaufen werden. Eine gründliche und vollständige Erfassung des Nachlasses stellt außerdem sicher, dass es keine unliebsamen Überraschungen gibt.
Wichtig ist auch, dass Sie zeitnah reagieren, wenn das Finanzamt eine Erbschaftssteuerprüfung ankündigt, und die angeforderten Unterlagen schnellstmöglich einreichen. Verzögerungen oder unvollständige Angaben können zu Nachfragen oder sogar weiteren Prüfungen führen.
Fazit
Die Erbschaftssteuer spielt eine zentrale Rolle bei der Vermögensübertragung zwischen Generationen. Sie sorgt dafür, dass auch größere Vermögenswerte beim Übergang an Erbende besteuert werden und die steuerliche Gleichbehandlung gewahrt bleibt. Dank Freibeträgen und Ausnahmen für nahe Verwandte kann der Großteil der Erben kleinere Vermögen steuerfrei erhalten. Für komplexe Erbfälle, insbesondere bei größeren Vermögen oder Unternehmensnachfolgen, ist es ratsam, frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und den Nachlass reibungslos zu regeln.
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*) Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir im Text weitgehend auf das Gendern, meinen jedoch stets alle Geschlechter gleichermaßen.